BERLIN

Doppelmord in Marzahn : 10.000€ für Hinweise die zum Täter führen

In dem Fall der getöteten Mutter und ihrer getöteten Tochter hat die Staatsanwaltschaft Berlin jetzt eine Belohnung in Höhe von 10.000 Euro ausgelobt. Die 38-jährige Homa Zaher und ihre neun Jahre alte Tochter Tajala waren am Samstag, den 29. Februar 2020, gegen 20 Uhr erstochen in der Wohnung in der Wörlitzer Straße 6 in 12689 Berlin-Marzahn gefunden worden. (Wir berichteten)

Homa Z. und ihre Tochter Tajala.|Quelle: Polizei Berlin

Entdeckt wurden beide von dem Ehemann und Vater, nachdem dieser nach der Arbeit in die gemeinsame Wohnung zurückgekehrt war.

Der oder die unbekannten Täter verwendeten bei der Tat unter anderem einen Feuerlöscher, der mit in die Wohnung gebracht und zur Vernichtung von Spuren eingesetzt worden war. Anschließend nahmen der oder die Täter den Feuerlöscher wieder mit.

Die Hintergründe dieses Verbrechens sind weiter unklar. Im Rahmen der Ermittlungen konnte die Tatzeit auf die Mittagsstunden des 29. Februars eingegrenzt werden.

Daher fragen die Ermittlerinnen und Ermittler:

  • Wer hat am Sonnabend, den 29. Februar 2020, ungewöhnliche Wahrnehmungen im Tatzeitraum rund um das Wohngebiet Wörlitzer Straße gemacht?
  • Wer hat eine Person bemerkt, die in Tatortnähe mit einem Feuerlöscher unterwegs war?
  • Wer hat eine Person bemerkt, die Pulverrückstände an der Bekleidung und/oder am Körper hatte?
  • Wo ist zeitnah vor dem 29. Februar 2020 das Fehlen von Pulverfeuerlöschern bemerkt worden?
  • Wo sind seit dem 29. Februar 2020 entleerte Pulverfeuerlöscher aufgefallen?

Hinweise nimmt die 4. Mordkommission beim Landeskriminalamt Berlin in der Keithstraße 30 in 10787 Berlin-Tiergartenunter der Telefonnummer  (030) 4664-911444oder per E-Mail: lka114-hinweis@polizei.berlin.deoder jede andere Polizeidienststelle entgegen.

Die Belohnung, die für Hinweise zur Gewinnung von Beweismitteln, durch die der oder die Täter überführt werden können, ausgelobt wurde, ist ausschließlich für Personen aus der Bevölkerung bestimmt, nicht für solche, zu deren Berufspflichten die Verfolgung von Straftaten gehört. Personen, die an der Tat beteiligt waren, sind von einer Zuteilung der Belohnung ausgeschlossen.

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